Allgemeine Geschäftsbedingungen KLINDO GmbH
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der KLINDO GmbH, Dammstraße 12, 47829 Krefeld (nachfolgend „KLINDO“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen KLINDO und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend „KUNDEN“), die das unter www.klindo.de (nachfolgend „PLATTFORM“) vorgehaltene Internetangebot nutzen.
I. Gegenstand des Vertrages
1. KLINDO betreibt eine Internetplattform zur Auswertung von psychometrischen Testverfahren und den dazugehörigen Dokumentationsmöglichkeiten.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an ausgebildete Fachkräfte (wie z.B. Ärzten, Therapeuten, Heilpraktikern für Psychotherapie) in ihrer Eigenschaft als gewerblich Tätige. Verbrauchern ist die Nutzung der PLATTFORM untersagt.
3. Die Auswertung der von den KUNDEN übermittelten Patienten-/Kundendaten stellt eine auf mathematischen Werten basierende Analyse dieser Daten dar. Die Nutzung der PLATTFORM ersetzt nicht die individuelle Interpretation der Daten, die allein dem KUNDEN obliegt.
4. Der KUNDE verpflichtet sich, die PLATTFORM in der im Handbuch beschriebenen Art und Weise zu verwenden (Handbuch für Benutzer) und nur für die dort beschriebenen Anwendungen zu nutzen.
5. Die Funktionalitäten der PLATTFORM ergeben sich ebenfalls aus dem Handbuch. Da KLINDO die PLATTFORM stetig weiterentwickelt, kann es zu Änderungen in der Nutzung und bei den Anwendungen kommen. Daher ist der KUNDE verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuelle Version der PLATTFORM zu informieren.
6. Die auf der PLATTFORM zur Verfügung gestellten Testverfahren unterliegen den jeweils für diese geltenden Nutzungsbedingungen der Anbieter. KLINDO kann aufgrund der sich stetig ändernden Nutzungsbedingungen der über die PLATTFORM nutzbaren Testverfahren deren Verfügbarkeit, Inhalt und Umfang nicht gewährleisten. KLINDO verpflichtet sich, sich um eine fortdauernde Bereitstellung der auf der PLATTFORM befindlichen Testverfahren unter gleichbleibenden Bedingungen zu bemühen. Es ist allerdings nicht Gegenstand dieses Vertrages, eine Garantie für die auf der PLATTFORM zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Testverfahren und den der Nutzung zugrundeliegenden Bedingungen zu geben.
II. Registrierung
1. Die Nutzung der PLATTFORM setzt eine Registrierung des KUNDEN und damit die Einrichtung eines Benutzeraccount voraus. Der KUNDE ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der KUNDE seine Angaben in seinem Benutzeraccount unverzüglich zu aktualisieren.
2. Mit der Registrierung sichert der KUNDE zu, dass er gewerblich handelt und volljährig ist.
3. Der KUNDE legt für die Registrierung einen Benutzernamen und ein Kennwort fest. Diese hat der KUNDE geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren. Er darf die Zugangsdaten nur an Personen weitergeben, die für ihn im Zusammenhang mit der Durchführung der von der PLATTFORM erfassten Testverfahren tätig werden. Der KUNDE hat diese Personen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Handbuch vertraut zu machen und hat sich deren Handeln zurechnen zulassen. Der genaue Registrierungsprozess ergibt sich aus dem Handbuch.
4. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass die Zugangsdaten einem Dritten bekannt wurden, ist KLINDO aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung zu ändern. KLINDO hat den KUNDEN hierüber unverzüglich zu informieren und ihm auf Anforderung die neuen Zugangsdaten mittzuteilen. Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.
III. Vertragsschluss
1. Mit der Einrichtung eines Benutzeraccounts gemäß dem Handbuch und der Einwilligung in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zunächst ein Vertrag zwischen KLINDO und dem KUNDEN über einen 30-tägigen-Probezugang zu dem Angebot der PLATTFORM zustande. Der KUNDE ist während der Laufzeit des Probezugangs berechtigt, sämtliche Funktionalitäten der PLATTFORM mit Ausnahme der lizenz- und kostenpflichtigen Testverfahren unentgeltlich zu nutzen. Lizenz- und kostenpflichtigen Testverfahren sind verlagsgebundene Standard-Tests und werden auch im Rahmen des Probezugangs jeweils separat durch den Kunden kostenpflichtig bestellt. Der Kunde wird durch Hinweise auf der PLATTFORM darauf hingewiesen, dass ein kostenpflichtiger Bestellvorgang ausgelöst wird. KLINDO stellt die jeweiligen Testverfahren zu den Konditionen zur Verfügung, die auch an den Lizenzgeber abgeführt werden, ohne selbst davon zu partizipieren. Der Kunde erhält auch im Rahmen eines Probezugangs eine Rechnung über die von ihm ausgelösten Bestellungen.
2. Nach Ablauf der Laufzeit des Probezugangs hat der KUNDE die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, einen Laufzeitvertrag abzuschließen. Hierzu hat er nach dem Einloggen im Benutzeraccount den Button „Kostenpflichtig Bestellen“ anzuklicken. Zuvor hat er ein Nutzungspaket auszuwählen (Konditionen können eingesehen werden).
IV. Unterauftragnehmer
4.1 KLINDO ist berechtigt, Subunternehmer für die Leistungserbringung sowie damit verbundene weitere Leistungen einzusetzen, wie z.B. das Outsourcing der ICT-Infrastruktur. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Subunternehmer unterliegt dabei den besonderen Bestimmungen des Datenschutzrechts.
4.2 KLINDO haftet für das Handeln seiner Subunternehmer im gleichen Maße wie für eigenes Handeln. Dies gilt auch hinsichtlich Mängel oder Fehlern an Systemen, Programmen oder Leistungen, die nicht von KLINDO, sondern von Subunternehmern bereitgehalten werden einschließlich der vereinbarten Haftungsbeschränkungen unter Punkt VIII.
V. Rechte an gewerblichen Schutzrechten
1. KLINDO behält sich alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsrechte, Urheberrechte, Patentrechte und andere gewerbliche Schutzrechte, vor, die für die Leistungserbringung erforderlich sind und/oder die bei der Leistungserbringung entstehen.
2. KLINDO räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die PLATTFORM in unveränderter Form zu benutzen.
3. Der KUNDE darf abgeleitete Werke, die auf der Leistungserbringung basieren, (i) nicht modifizieren, kopieren oder erstellen; (ii) keine Inhalte, die Teile der zu erbringenden Leistung sind, „framen“, oder „spiegeln“; oder (iii) nicht auf die Leistungen von KLINDO zugreifen, um Merkmale, Funktionen oder Grafiken zu kopieren, um gleichwertige wettbewerbsfähige Leistungen anzubieten.
4. Der KUNDE behält alle Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eigentumsrechte, Urheberrechte, Patentrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, an dem von ihm an die PLATTFORM übermittelte Material, Informationen, Daten und Ähnlichem.
5. Die PARTEIEN stellen sicher, dass sie alle für die Leistungserbringung erforderlichen gewerblichen Schutzrechte und Lizenzen erworben haben.
6. Soweit eine PARTEI wegen der Verletzung von Rechten Dritter angegriffen wird, die auf der Verwertung von gewerblichen Schutzrechten der anderen PARTEI basiert, hat diese PARTEI unverzüglich die andere PARTEI von diesen Vorwürfen zu informieren und diese von den Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
7. Für die auf der Plattform nutzbaren Testverfahren gelten die jeweils für diese gültigen Nutzungsbedingungen. Die an diesen Testverfahren bestehenden Rechte ergeben sich aus diesen Nutzungsbedingungen.
VI. Preise und Zahlungen
1. Die Preise ergeben sich aus den jeweiligen gültigen Konditionen (diese sind einsehbar).
2. KLINDO stellt dem KUNDEN stets eine Rechnung ausschließlich in elektronischer Form zu.
3. Die Zahlung hat durch Überweisung auf eines der durch KLINDO benannten Bankkonto zu erfolgen. Die Zahlung hat spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung zu erfolgen.
4. Im Falle von nicht rechtzeitiger, nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Bezahlung ist KLINDO befugt, die weitere Bereitstellung der PLATTFORM auszusetzen, bis der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur zu, wenn seine Gegenansprüche von KLINDO anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. KLINDO ist nicht berechtigt, den Namen und das Logo des KUNDEN als Referenz für sein Marketing zu verwenden, sofern er nicht mit der Unterzeichnung einer Einzelvereinbarung dies explizit gestattet.
VII. Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag zwischen den PARTEIEN hat den sich aus dem gewählten Preismodell ergebende Laufzeit und verlängert sich automatisch, wenn eine PARTEI nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende schriftlich kündigt.
2. Das Recht, aus einem wichtigen Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist für KLINDO insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der KUNDE die ihm obliegenden Pflichten trotz vorheriger Abmahnung erheblich verletzt.
3. Eine Nutzung der KLINDO nach Kündigung ist kostenplfichtig. Hat ein Nutzer KLINDO gekündigt und nutzt KLINDO aber weiterhin, gilt das wie ein laufendes Abo und wird in Rechnung gestellt. Ebenfalls die Nutzung der Lizenzkostenpflichtigen Testverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
VIII. Umfragen
KLINDO führt über die Webseite psyqua.de Umfragen zur Erhebung der Art, Umfang und Qualität von Psychotherapien, Rehabilitationsmaßnahmen und Pflegeleistungen durch. Die Umfragen richten sich an Therapeuten, Fachpersonal und Patienten sowie Leistungsempfänger. Die Erhebung erfolgt über eine für Umfragen dedizierte Instanz der Anwendung KLINDO. Alle über psyqua.de erhobenen Daten sind von der für Therapeuten und Fachpersonal entwickelten Anwendung KLINDO getrennt. Die Auswertung der Daten erfolgt über die KLINDO GmbH und Kooperationspartner. Die erhobenen Daten werden zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Weiterentwicklung der Leistungen der KLINDO GmbH verwendet und publiziert.
IX. Gewährleistung und Haftung
1. KLINDO gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellte PLATTFORM den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht. Eine ständige Erreichbarkeit der PLATTFORM kann allerdings nicht gewährleistet werden, da diese von den technischen Gegebenheiten des Internets abhängig ist. Außerdem können Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten dazu führen, dass die Nutzung der PLATTFORM zeitweise nicht möglich ist. KLINDO schuldet in diesen Fällen das Bemühen, etwaige Einschränkungen der Verfügbarkeit zu beseitigen.
2. KLINDO stellt lediglich die PLATTFORM zur softwarebasierten Auswertung von psychometrischen Testverfahren auf Basis der für KLINDO verfügbaren Dokumentationen zur Verfügung. KLINDO haftet nicht für die inhaltliche Qualität der Auswertungen, die sich aufgrund der Nutzung der PLATTFORM durch den KUNDEN ergibt, sondern lediglich für eine vertragsgemäße Durchführung des Testverfahrens. Allein dem KUNDEN obliegt die Interpretation der auf der PLATTFORM verarbeiten Daten des Patienten/Kunden, die der KUNDE an KLINDO übermittelt hat.
3. Weiterhin haftet KLINDO nicht für die Verfügbarkeit der zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der PLATTFORM vorgehaltenen Testverfahren, wenn diese nicht mehr oder nicht mehr unter den bislang bestehenden Bedingungen durch den Anbieter zur Verfügung gestellt werden. KLINDO haftet auch nicht für die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Testverfahren, soweit KLINDO hierauf keinen Einfluss hat.
4. KLINDO haftet unbeschränkt für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit durch KLINDO, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Bei einem von KLINDO verschuldeten Sachschaden haftet KLINDO für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von 250.000 EURO je Schadensereignis, insgesamt aber nicht mehr als bis zu einem Betrag von 1.500.000 EURO. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
5. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen KLINDO, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sowie der Ersatz anderer Schäden, insbesondere entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung oder wegen des Verlusts von Daten, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des KUNDEN ist mit den vorstehenden Regelungen in den Ziffern 2. und 3. nicht verbunden.
X. Datenschutz und Datensicherheit
1. Die PARTEIEN verpflichten sich, die Vorschriften des Datenschutzes, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und des BDSG, einzuhalten.
2. Der KUNDE gewährleistet, dass er nur solche personenbezogenen Daten seiner Patienten/Kunden über die PLATTFORM verarbeitet, für die eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung gegeben ist.
3. Der KUNDE schließt mit KLINDO einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag gem. Art. 28 DSGVO ab, um eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch KLINDO für den KUNDEN zu ermöglichen. Erst nach Abschluss dieses Vertrages dürfen personenbezogene Daten der Patienten/Kunden des KUNDEN über die PLATTFORM verarbeitet werden.
4. Vor der Übermittlung von Daten, Dokumenten oder Ähnlichem an die andere PARTEI unternimmt die jeweilige PARTEI sämtliche zumutbaren Anstrengungen um sicherzustellen, dass das gesendete Material keine Elemente oder Malware enthält, die der anderen PARTEI Schaden zufügen könnte.
5. KLINDO verpflichtet sich, keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen von den ihr überlassenen Daten anzufertigen oder an Dritte weiterzugeben, ausgenommen hiervon sind Kopien und Aufzeichnungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung zwingend notwendig sind oder deren Speicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
XI. Geheimhaltung
1. Alle technischen und geschäftlichen Informationen, wie beispielsweise Know-how, Daten, Berechnungsunterlagen, Studien, Ergebnisse, Anweisungen sowie sämtliche Informationen, die eine PARTEI oder ein verbundenes Unternehmen nach § 15 AktG der jeweils anderen PARTEI oder einem verbundenen Unternehmen nach § 15 AktG offenlegt und zwar unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich oder mündlich offengelegt werden und unabhängig von der Form oder dem Medium aus dem solche Informationen bestehen oder in dem solche Informationen enthalten sind sowie sämtliche hiervon erstellte Kopien und Zusammenfassungen sind vertraulich (nachfolgend „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“).
2. Die empfangende PARTEI darf VERTRAULICHE INFORMATIONEN ausschließlich zu dem Zweck verwenden, für den sie überlassen wurden. Die empfangene PARTEI muss VERTRAULICHE INFORMATIONEN vor dem Zugriff Dritter schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die die empfangende PARTEI in Bezug auf eigene Geschäftsgeheimnisse anwendet – mindestens jedoch mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. VERTRAULICHE INFORMATIONEN bleiben im Eigentum der offenlegenden PARTEI.
3. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für VERTRAULICHE INFORMATIONEN, die
-
der empfangenen PARTEI bereits vor der Überlassung durch die offenlegende PARTEI ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig bekannt waren;
-
im Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder später werden, ohne dass die empfangende PARTEI gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen hat;
-
der empfangenden PARTEI von einem Dritten rechtmäßig ohne eine Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, vorausgesetzt, der Dritte verletzt – nach Kenntnis der empfangenden PARTEI – bei Übergabe der Informationen keine eigenen Geheimhaltungsverpflichtung;
-
von der empfangenden PARTEI selbständig und ohne Verstoß gegen die Verpflichtung zur beschränkten Nutzung entwickelt wurden; oder
-
von der offenlegenden PARTEI schriftlich freigegeben worden sind.
Die PARTEI, die sich auf eine Ausnahme beruft, hat das Vorliegen deren Voraussetzungen nachzuweisen.
4. Die empfangende PARTEI darf VERTRAULICHE INFORMATIONEN der offenlegenden PARTEI offenbaren, soweit die empfangende PARTEI hierzu aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die empfangende PARTEI die offenlegende PARTEI darüber zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte unverzüglich schriftlich informiert, sofern dies nicht durch rechtliche Vorschriften untersagt ist, und dass die empfangende PARTEI das ihr Zumutbare unternimmt, um sicherzustellen, dass die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN vertraulich behandelt werden.
5. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung der jeweiligen Einzelvereinbarung fort.
6. KLINDO ist nicht berechtigt, den Namen und das Logo des KUNDEN als Referenz für sein Marketing zu verwenden, sofern er nicht mit der Unterzeichnung einer Einzelvereinbarung dies explizit gestattet.
XII. Schlussbestimmungen
1. Auf die Einzelvereinbarungen findet das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts statt
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.
3. Alle Änderungen der Einzelvereinbarungen sind schriftlich abzufassen und von den PARTEIEN zu unterzeichnen. Dies gilt auch für den Fall der Abkehr von diesem Erfordernis.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die PARTEIEN verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Regelung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 27. März 2023